Förderinfos
JobTrainer NRW
(Heft 1/2006)
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales startet gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen eine neue Initiative für Langzeitarbeitslose in den Ziel 2-Gebieten des Landes. Das aus ESF-Mitteln finanzierte Programm JobTrainer NRW unterstützt Personen im ALG-II-Bezug mit dem Ziel, sie über eine praxisorientierte Qualifizierung für einen neuen Job fit zu machen. Interessierte Unternehmen haben die Chance, über ein Betriebspraktikum neue Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen kennenzulernen und sie auf die künftige Tätigkeit in ihrem Betrieb vorzubereiten.
Ziel des Programms ist es, mit einem betriebsnahen Qualifizierungsangebot zusätzliche Arbeitsplätze für Arbeitslose zu schaffen und die Besetzung offener Stelle zu verbessern. Rund 30 Mio. Euro stellt das Ministerium aus ESF-Mitteln für die Initiative zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligen sich die ARGEn/Optionskommunen mit erheblichen Mitteln. Insgesamt 5.000 Arbeitslosengeld II-Bezieher und -Bezieherinnen können im Jahr 2006 über das neue Programm gefördert werden.
Praxisorientierte Qualifizierung – Erprobung im Praktikum
Das Programm „JobTrainer NRW“ richtet sich an arbeitslose Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II in den strukturschwachen Regionen des Landes (Ziel 2-Gebieten). Sie müssen älter als 25 Jahre sein. Weiterbildungsträger stellen sie für maximal neun Monate ein und zahlen ihnen ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt in Tarifhöhe. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden im Rahmen der maximal neun Monate dauernden Maßnahme betriebsnah qualifiziert und absolvieren während der berufspraktischen Phase Betriebspraktika. Die für die Maßnahme ausgewählten Personen haben damit die Chance, sich im Betrieb zu beweisen und einen neuen Arbeitgeber zu finden. Durch das Betriebspraktikum können interessierte Unternehmen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über mehrere Monate kennenlernen und sie zugleich zielgenau auf eine künftige Tätigkeit im Betrieb vorbereiten. Die Besetzung offener Stellen mit Arbeitslosen wird Unternehmen, die nach wie vor qualifiziertes Personal suchen, so deutlich erleichtert.
Finanzierungsinstrumente
Zu den Finanzierungsinstrumenten gehören
seitens der ARGE/Optionskommune:
Arbeitsgelegenheiten (Entgeltvariante § 16 (3) SGB II)
Erfolgsprämie bei vorzeitiger Vermittlung in Arbeit
seitens des MAGS:
Maßnahmekosten für die Qualifizierung
JobCoach
Verwaltungskostenpauschale
Einarbeitungsbeihilfen
seitens der Betriebe:
Eigenbeteiligung von in der Regel 20 % der Bruttolohnsumme